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Bauleitplanung

Bauleitpläne sind nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) der das gesamte Gemeindegebiet umfassende vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträgerin ist für beides die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Planung und Entwicklung verantwortlich.