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Sterbefälle

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

Den Sterbefall können Sie über unseren Online-Service vorab anzeigen. Hier können Sie auch bereits ausgestellte Sterbeurkunden neu ausstellen lassen.


Wer kann den Sterbefall anzeigen?

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung für die Anzeige des Sterbefalls zuständig.

Verstirbt eine Person zu Hause, ist der Sterbefall in folgender Reihenfolge anzuzeigen:

  • von Personen, die mit der verstorbene Person zusammen gewohnt haben
  • von der Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  • von jeder anderen Person, die bei dem Tod anwesend war

Das Team des Standesamts hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.