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Mülldeponie, Informationen

Mülldeponie Diemelsee-Flechtdorf

Die Mülldeponie in Diemelsee-Flechtdorf wird vom Fachdienst „Abfallwirtschaft“ des Landkreises Waldeck-Frankenberg betrieben.

Als Privatperson oder als Gewerbebetrieb können Sie Ihre Abfälle zu den unten genannten Öffnungszeiten auch selbst bei der Deponie anliefern.


Wann hat die Deponie in Diemelsee-Flechtdorf geöffnet?

Montag bis Donnerstag:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr  

13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:

08:00 Uhr bis 13:30 Uhr

Hinweis
: Die letzte Annahme erfolgt jeweils 15 min. vor Schließungszeit.

Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Anlieferung über eventuelle tagesaktuelle Änderungen der Öffnungszeiten auf der Internetseite des Fachdienstes «Abfallwirtschaft« des Landkreises Waldeck-Frankenberg.


Welche Gebühren fallen an?

Ob und welche Gebühren bei Ihrer Anlieferung anfallen, erfahren Sie beim Fachdienst «Abfallwirtschaft« des Landkreises Waldeck-Frankenberg.


Änderung bei der Sperrmüllanlieferung ab 2021:

Seit dem 1. Januar 2021 entfällt die kostenfreie Selbstanlieferung von Sperrmüll bei der Deponie in Diemelsee-Flechtdorf.

Alle Sperrmüllanlieferungen bei der Deponie müssen nun direkt vor Ort bezahlt werden. Die Gebühren für Kleinmengen bis 100 kg betragen pauschal 15,00  je Anlieferung. Mengen über 100 kg werden gewogen und mit 16,00  pro 100 kg berechnet.

Die Vorlage Ihres Personalausweises ist bei der Anlieferung nicht mehr notwendig, da die Anlieferung auf Rechnung der Stadt seit dem 1. Januar 2021 entfallen ist.


Was sollte ich noch wissen?

Aus Sicherheitsgründen haben Kindern unter 14 Jahren keinen Zutritt zu den Entsorgungsanlagen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Fachdienstes «Abfallwirtschaft« oder unter der Telefonnummer: 05631 9541746 (Abfallservicetelefon).

Rechtsgrundlagen

  • Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Waldeck-Frankenberg
  • Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Waldeck-Frankenberg
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Hess. Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
  • Hess. Gesetz über Kommunale Abgaben (HessKAG)
  • Hess. Landkreisordnung (HKO)