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Ausnahmegenehmigungen

Pflegedienste:

Als Pflegedienst benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone oder zum Parken im eingeschränkten Halteverbot.

Eigentümer/Mieter:

Als Eigentümer oder Mieter eines Hauses in der Prof.-Bier-Straße oder der Bahnhofstraße benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone.

Handwerker:

Auf Antrag kann für Firmen eine Handwerkerplakette

  • zum Parken in den Parkgebührenzonen der Stadt Korbach,
  • zum Befahren der Fußgängerzone sowie zum Parken in der Fußgängerzone für dringende technische Versorgungs- und Reparaturdienste sowie
  • zum Parken in den verkehrsberuhigten Bereichen und im eingeschränkten Halteverbot,

jeweils in der Zeit von 07:00 – 19:00 Uhr, beantragt werden. 


Genehmigungsfähige Fahrzeuge sind Geschäftsfahrzeuge bis max. 4 t zulässiges Gesamtgewicht, die sich für Material- und Werkzeugtransporte bzw. als Werkstattwagen oder für die auf den Fahrzeugen angegebenen Dienstleistungen eignen.

Den Antrag für die Handwerkerplakette stellen Sie bitte direkt bei der Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg.
Kontaktdaten finden Sie hier: https://khkb.de/

Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne weiter.