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Abmeldung aus Korbach

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Dann nutzen Sie unseren Online-Service und melden Ihre Wohnung bequem von zu Hause ab.


Allgemeines

  • Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden
  • Nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben
    • Nebenwohnung kann auch bei Hauptwohnung abgemeldet werden
  • Vorlage aller gültigen Ausweisdokumente, z. B. Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Kinderreisepass/ggf. Geburtsurkunde als Identitätsnachweis auch aller Familienmitglieder, die ggf. mit abgemeldet werden

Verfügbare Dokumente

Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 100 kB)