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Ummelden innerhalb Korbachs

Was ist erforderlich/was wird benötigt:

  • Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde umzumelden
  • Voraussetzung: Die Ummeldung kann erst erfolgen, wenn Sie tatsächlich umgezogen sind. Eine Ummeldung im Voraus ist nicht möglich
  • Persönliche Vorsprache mit gültigem Personalausweis
  • Bei Eheleuten Vorsprache eines Ehegatten ausreichend mit allen gültigen Ausweisdokumenten
  • Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug (vollständig ausgefüllt!). Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus

Verfügbare Dokumente

Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 100 kB)