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Niederschlagswassergebühr

Allgemeine Informationen

Die Niederschlagswassergebühr ist eine Benutzungsgebühr dafür, dass Regenwasser von Ihrem Grundstück in die städtische Kanalisation abgeleitet wird. Die Gebühr wird unter anderem für die Instandhaltung, Reinigung oder Wartung der städtischen Abwasseranlagen (z. B. Kanäle, Vorfluter und Regenrückhaltebecken) verwendet.

Die Niederschlagswassergebühr ist ein Teil der gesplitteten Abwassergebühr.


Was versteht man unter Niederschlagswasser?

Niederschlagswasser ist das Wasser, welches über bebaute und befestigte Flächen (z. B. das Dach, asphaltierte oder gepflasterte Parkplätze) in die Kanalisation gelangt.


Sollen wir etwa dafür bezahlen, dass es vom Himmel regnet?

Nein. Sie zahlen nicht dafür, dass es vom Himmel regnet, sondern dafür, dass das Niederschlagswasser von den Grundstücken beseitigt wird.


Wie hoch ist die Gebühr für Niederschlagswasser?

Die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt 0,50 / pro Jahr.


Wer ist für die Abrechnung der Niederschlagswassergebühren zuständig?

Für die Abrechnung der Niederschlagswassergebühren ist der Fachbereich Finanzen und Abfallwirtschaft der Stadt Korbach zuständig.


Wie berechnet sich die Niederschlagswassergebühr?

Die Berechnung richtet sich nach der Größe der bebauten bzw. überbauten und befestigten Grundstücksfläche, von der Regenwasser in die Kanalisation gelangen kann.

Die Berechnung erfolgt im Regelfall auf der Grundlage einer Selbsterklärung des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin.


Woher weiß ich, ob das Regenwasser in die Kanalisation fließt?

Grundsätzlich gilt: Das Regenwasser, welches direkt auf Ihrem privaten Grundstück versickert, ist nicht an den Kanal angeschlossen. Hierzu zählen Rasen- und Gartenflächen sowie Flächen mit Rasengittersteinen.

Das Regenwasser, welches in den öffentlichen Bereich gelangt, gilt als an den Kanal angeschlossen.


Was sind bebaute Flächen? Wie erfolgt die Berechnung?

Bebaute Flächen sind Gebäude wie Wohnhäuser, Garagen, Carports, Gartenhäuser oder gewerbliche Gebäude.

Die Fläche richtet sich nach der Gebäudefläche in der Draufsicht (Dachfläche). Gemessen wird von Dachaußenkante zu Dachaußenkante. Die Dachneigung ist dabei nicht von Bedeutung.

Für die Berechnung gilt also:

(Gebäudebreite + Dachüberstand) x (Gebäudelänge + Dachüberstand)


Was sind künstlich befestigte Flächen?

Befestigte Flächen sind alle Flächen, die durch menschliches Einwirken so verdichtet sind, dass das Regenwasser nicht natürlich versickern kann.

Hierzu gehören:

  • Höfe
  • Terrassen
  • Wege
  • Stell- und Parkplätze
  • Zufahrten mit Oberflächen aus Beton, Asphalt, Pflaster, Platten oder anderen wasserundurchlässigen Materialien

Flächen mit Rasengittersteinen, Schotter oder Kies zählen nicht zu den befestigten Flächen.


Gibt es Ausnahmen für Öko-Pflaster oder ein Gründach?

Flächen mit Ökopflaster und natürlich begrünte Dachflächen sind nicht gebührenpflichtig.

Die natürlich begrünten Dachflächen und Flächen mit Ökopflaster müssen mindestens über eine Versickerungsfähigkeit von 200 Liter/Sekunde/Hektar verfügen (bitte Nachweis einreichen).


Was ist bei Zisternen zu beachten?

Bei der Ermittlung bebauter und künstlich befestigter Grundstücksflächen bleiben solche Flächen ganz oder teilweise außer Ansatz, von denen dort anfallendes Regenwasser in Zisternen gesammelt und für die Gartenbewässerung oder als Brauchwasser (z. B. Toilettenspülung) verwendet wird.

Bei Nutzung einer Zisterne benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

  • Zisterne mit Kanalanschluss oder ohne Kanalanschluss
  • Fassungsvermögen der Zisterne (mindestens 1 )
  • Verwendung des Wassers: als Brauchwasser (z. B. Toilettenspülung, Waschmaschine) oder zur Gartenbewässerung


Rechtsgrundlagen