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Sondermüll

Allgemeine Informationen

Sonderabfälle stellen auf Grund ihrer Inhaltsstoffe sowie ihrer chemischen Zusammensetzung eine besondere Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Sie dürfen daher nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst und in speziellen Anlagen beseitigt werden.

In der Regel sind Sonderabfälle mit Gefahrensymbolen (schwarzer Aufdruck auf orangegelbem Grund) gekennzeichnet.


Was zählt zum Sondermüll?

  • Abbeizer
  • Aceton
  • Ammoniak
  • Desinfektionsmittel
  • Entkalker
  • Farben (flüssig)
  • Fleckenentferner
  • Fotochemikalien
  • Holzschutzmittel
  • Kondensatoren
  • Kühl- und Frostschutz
  • Lacke
  • Laugen
  • Lösungsmittel
  • Nagellackentferner
  • Pflanzenbehandlungsmittel
  • Pinselreiniger
  • Spritzmittel
  • Reinigungsmittel
  • Rostschutzmittel
  • Säuren (Schwefel-, Salz-, Salpetersäure u. ä.)
  • Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Schmiermittel
  • Spraydosen mit Inhalt
  • Terpentin
  • Thermometer
  • WC/Sanitärreiniger

Zudem können in haushaltsüblichen Mengen

  • Autobatterien
  • Altmedikamente aus privaten Haushaltungen
  • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (bis 10 Stück, in unzerbrochenem Zustand)
  • Feuerlöscher
  • Elektrokleingeräte bis zu einem Raumvolumen von max. 10 Liter

beim Sondermüllmobil abgegeben werden.


Wie entsorge ich Sondermüll?

Sondermüll entsorgen Sie über das Sondermüllmobil. Die Einsammlung findet zweimal im Jahr statt.

Was kostet die Abgabe von Sondermüll?

Die Abgabe von Sondermüll ist für Privathaushalte kostenlos. Bei Gewerbebetrieben und Verwaltungen wird eine Gebühr von 7,00 pro Kilo erhoben.

Wann sind die nächsten Termine?

Die aktuellen Termine finden Sie unserem Abfallkalender.

Eine Abgabe von Sondermüll außerhalb der genannten Termine und Annahmestellen ist nicht möglich.


Was muss ich bei der Abgabe von Sondermüll beachten?

Die Abgabemenge ist auf 100 kg pro Haushalt beschränkt und die Behälter dürfen nicht schwerer als 20 kg sein.

Bei größeren Mengen aus dem gewerblichen Bereich wenden Sie sich bitte direkt an die HIM GmbH, Am Lossewerk 9, 34123 Kassel-Bettenhausen (Tel. 0561/570650).

Sonderabfälle dürfen nur unvermischt und möglichst in Originalbehältern angeliefert werden. Flüssigkeiten können nur in dicht verschlossenen Behältern angenommen und transportiert werden. Ein Umfüllen am Fahrzeug ist nicht möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachdienst “Abfallwirtschaft“ des Landkreises Waldeck-Frankenberg.


Rechtsgrundlagen:

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Waldeck-Frankenberg
  • Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Waldeck-Frankenberg