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Wildschäden


Die Kommunen des Landes Hessen sind für die Durchführung des gemeindlichen Vorverfahrens zum Wildschadenersatzverfahren nach den §§ 34-36 HJagdG (Hessisches Jagdgesetz) zuständig.

Wildschäden an landwirtschaftlich genutzten Grundstücken sind innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme schriftlich beim Magistrat der Kreis- und Hansestadt Korbach anzuzeigen.

Die Anzeige von Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken erfolgt jeweils zu den Stichtagen 1. Mai oder 1. Oktober des Jahres.

In Kürze können Sie die Wildschadensanzeige online vornehmen.