Abfall: Wilder Müll

Als wilde Abfallablagerung bezeichnet man Abfälle, die auf öffentlichen Straßen und Plätzen aber auch in Feldgemarkungen oder Waldgebieten "wild" entsorgt werden. Diese "wilden" Müllablagerungen verschandeln nicht nur die Natur, durch sie besteht auch die Gefahr, dass durch Giftstoffe, die in den Boden sickern, Grundwasser und Gewässer verseucht werden können. Wir versuchen daher, die Verursacherinnen/Verursacher solcher illegalen Abfallablagerungen zu ermitteln und diese zur sofortigen Entsorgung der "wilden" Müllablagerung aufzufordern.

Sollte die Verursacherin/der Verursacher jedoch durch uns nicht ermittelt werden können, müssen solche illegalen Abfallablagerungen zu Lasten der Allgemeinheit entsorgt werden. Durch aktive Mithilfe können Sie uns bei der Ermittlung der "Umweltsünderinnen/Umweltsünder" unterstützen.

Jede "wilde" Müllablagerung, die uns gemeldet wird und durch konkrete Angaben zur Ermittlung des Verursachers/der Verursacherin führt, spart Kosten, die sonst die Allgemeinheit zu tragen hätte. Ihre rechtzeitige Mitteilung ist aktiver Umweltschutz und trägt zur Erhaltung des sauberen Stadtbildes bei.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Genaue Ortsangabe, gegebenenfalls Lichtbilder

Kosten

Dem Verursacher werden die Kosten der Ersatzvornahme per Kostenbescheid berechnet. Zudem fällt ein Bußgeld, individuell von dem Ausmaß an.

Rechtsgrundlage

Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen