Einfache Melderegisterauskunft

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens), Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

Die gesuchte Person muss zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden. Dazu sind mindestens drei Angaben notwendig (zum Beispiel Name, Geburtsdatum, letzte bekannte Anschrift).

Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person.

Die Melderegisterauskunft kann auch online beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Die gesuchte Person muss zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden. Dazu sind mindestens drei Angaben notwendig (zum Beispiel Name, Geburtsdatum, letzte bekannte Anschrift).
  • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.

Welche Gebühren fallen an?

Je Einwohner 10,00 €. Bei Gruppenauskünften fallen höhere Gebühren an. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Meldebehörde.

Anträge / Formulare

Rechtsgrundlage