Geburtsurkunde; Ausstellung

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.

Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

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Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.

Verfahrenablauf

Online-Beantragung:

  • Sie können die Ausstellung gerne online beantragen und bekommen die Geburtsurkunde dann per Post zugeschickt.

Persönliche Beantragung:

  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein, den Sie online beantragen können.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
 
Beantragung per Post oder E-Mail:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben oder eine Mail an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
  • Ihr/e Schreiben/Mail sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Ihre Meldeanschrift
    • Ort und Datum der Geburt
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • den Grund der Beantragung
    • Ggf. weitere Nachweise z. B. für das rechtliche Interesse
  • Fügen Sie dem/der Schreiben/Mail eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid und nach Zahlungseingang die Geburtsurkunde.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
    • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Weitere Voraussetzungen:

  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Hinweis:
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
    • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
  • für andere Personen:
    • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

Welche Gebühren fallen an?

Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 15,00 € (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 7,50 €)

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare