Gewerbeabmeldung

Eine Gewerbeabmeldung ist immer notwendig bei

  • Vollständiger Aufgabe eines Betriebs,
  • Aufgabe einer Zweigniederlassung,
  • Aufgabe einer unselbständigen Zweigstelle,
  • Übergabe eines bestehenden Betriebs (Erbfolge, Kauf, Pacht)
  • Wechsel der Rechtsform,
  • Gesellschafteraustritt,
  • Übergang nach dem Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung),
  • Verlegung eines Betriebes aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen als Neuerrichtung).

Verfahrensablauf

Die Abmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular „Gewerbe-Abmeldung“ (GewA 3) .

Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeabmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung (den so genannten „Gewerbeschein“), sofern Sie das Abmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Reichen Sie die Gewerbeabmeldung per Mail oder postalisch ein, fügen Sie bitte einen Identitätsnachweis bei. Sprechen Sie persönlich vor, ist es sinnvoll die Online-Terminvergabe zu nutzen.

Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen wie zum Beispiel das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

Das Verfahren kann über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen abgewickelt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Behörde, wo Ihr Gewerbebetrieb angemeldet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gewerbe-Abmeldung (GewA 3 )
  • Identitätsnachweis z. B. Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Welche Gebühren fallen an?

Für die Gewerbeabmeldung wird eine Gebühr in Höhe von 36,00 € fällig.

Anträge / Formulare

Rechtsgrundlage