Hundesteuer: Neue Steuermarke beantragen

Für jeden angemeldeten Hund wird von der Stadt Korbach eine Hundesteuermarke ausgegeben.

Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter hat die Hundesteuermarke sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen.

Die Steuermarke ist für jeweils vier Jahre gültig und bleibt Eigentum der Stadt Korbach. Nach Ablauf der vier Jahre erhalten die Hundehalterinnen und Hundehalter automatisch eine neue Hundesteuermarke per Post.

Voraussetzungen

  • Hundesteuermarke verloren
  • Hundesteuermarke unbrauchbar geworden (Nummer nicht mehr lesbar/Motiv nicht mehr erkennbar)

Die unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist wieder an die Stadt Korbach zurückzugeben.

Wird eine verloren gegangene Hundesteuermarke wieder aufgefunden, so muss diese ebenfalls an die Stadt Korbach zurückgegeben werden.

Welche Gebühren fallen an?

  • 5,00 € Verwaltungsgebühren

Verfahrensablauf

Die neue Hundesteuermarke kann

  • telefonisch
  • persönlich durch Vorsprache bei den zuständigen Sachbearbeitenden
  • oder schriftlich per E-Mail oder Brief

beantragt werden.

Bei telefonischer oder schriftlicher Beantragung erhalten Sie die neue Hundesteuermarke sowie die Rechnung über die Verwaltungsgebühren in Höhe von 5,00 € innerhalb weniger Tage per Post.

Natürlich können Sie die neue Hundesteuermarke auch persönlich bei den zuständigen Sachbearbeitenden abholen und die Verwaltungsgebühr direkt vor Ort bezahlen.

Rechtsgrundlagen