Kinderreisepass

Die Ausstellung oder Verlängerung bzw. Aktualisierung von Kinderreisepässen ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich. Kinderreisepässe behalten jedoch bis zum jeweiligen Ablaufdatum ihre Gültigkeit, sofern die Kinder anhand des Lichtbildes noch eindeutig identifiziert werden können. Weiterhin ist zu beachten, dass für die Einreise in verschiedene Länder noch eine bestimmte Gültigkeitsdauer vorgeschrieben ist. 

Nähere Informationen zu den Themen

  • "Warum gibt es ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr?" und
  • "Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?"

finden Sie unter folgendem Link.