Kircheneintritt/Kirchenaustritt

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 €.

Rechtsgrundlage