Schmutzwassergebühren

Schmutzwasser oder auch Abwasser ist das Wasser, das in die Kanalisation als "benutztes" Wasser zugeführt wird.

Dazu gehört beispielsweise

  • Duschwasser
  • Wasser von der Waschmaschine
  • Wasser der Toilettenspülung

Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge des Abwassers berechnet, dass von einem Grundstück in die öffentlichen Entwässerungsanlagen gelangt. Die Abwassermenge entspricht in der Regel der Menge des bezogenen Frischwassers, da das Wasser nach dem Gebrauch in den Kanal eingeleitet wird.

Die Schmutzwassergebühr ist Teil der gesplitteten Abwassergebühr.

Wie hoch ist die Gebühr für Schmutzwasser?

Die Schmutzwassergebühr beträgt 3,34 €/.

Wie berechnet sich die Schmutzwassergebühr?

Grundlage für die Berechnung der Schmutzwassergebühren ist der von der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH (EWF) festgestellte Frischwasserverbrauch im aktuellen Erhebungszeitraum.

Frischwasserverbrauch x Gebührensatz für Schmutzwasser = zu zahlende Schmutzwassergebühr

Wer ist für die Abrechnung der Schmutzwassergebühren zuständig?

Die Energie Waldeck-Frankenberg GmbH ist für die Abrechnung der Schmutzwassergebühren im Auftrag der Stadt Korbach zuständig.

Fragen zu Ihrer Abrechnung beantworten Ihnen die Mitarbeitenden der EWF.

Kann ich meine Schmutzwassergebühren reduzieren?

Unter gewissen Voraussetzungen können Sie die Schmutzwassergebühren reduzieren. Sie müssen nachweisen können, dass bestimmte Wassermengen nicht dem Kanal zugeführt wurden (z. B. durch einen Sonderwasserzähler für die Gartenbewässerung).

Ob sich ein Sonderwasserzähler für Sie lohnt, können Sie unter der Dienstleistung «Sonderwasserzähler« nachlesen.

Ich habe Wasserschwund durch einen Rohrbruch. Was kann ich tun?

In manchen Fällen können wir Ihnen einen Teil der Schmutzwassergebühren erstatten.

Bitte rufen Sie im Falle eines Rohrbruchs unter der Telefonnummer 05631 53-274 an oder schreiben uns, damit wir zusammen eine Lösung finden können. Zuständig ist der Fachbereich:

Finanzen und Abfallwirtschaft

Stechbahn 1
34497 Korbach

Rechtsgrundlagen