Wohnberechtigungsschein beantragen

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt Wohnungssuchende eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen, sofern die maßgeblichen Einkommensgrenzen des jeweiligen Haushalts nicht überschritten werden.

Der WBS wird auf Antrag für die Dauer eines Jahres erteilt; er wird für eine angemessene Wohnungsgröße entsprechend der Haushaltsgröße und der persönlichen Bedürfnisse (z. B. Schwerbehinderung) ausgestellt.

Der Wohnberechtigte kann die Wohnung für die Dauer des Mietverhältnisses unabhängig der Entwicklung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nutzen.

Für den erneuten Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein neuer WBS erforderlich.

Wichtige Informationen und Hinweise, unter anderem zum Jahreseinkommen oder der zustehenden Wohnungsgröße finden Sie hier.

Verfahrensablauf

Sie haben mehrere Möglichkeiten den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Wohnberechtigung abzugeben:

  • Per E-Mail oder auf dem Postweg: Übersenden Sie uns bitte das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular und die erforderlichen Unterlagen in gut lesbarer Kopie.
  • Durch persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung mit den erforderlichen Unterlagen.

Wenn Sie nicht persönlich zur Beantragung vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Diese Person benötigt zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen, eine schriftliche Vollmacht und das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Bescheinigung über die Wohnberechtigung
  • gültiges Ausweisdokument (ggf. Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr)
  • Nachweis über das Einkommen von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten (z. B. die letzten zwölf Gehaltsabrechnungen einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen, letzter Einkommensteuerbescheid oder Einkommenssteuererklärung, letzte Einnahmenüberschussrechnung bei Selbstständigen, Nachweise über Einkünfte aus Kapitalvermögen oder sonstige Einkünfte)
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder
  • ggf. Nachweis über Unterhaltsleistungen
  • ggf. Nachweis über Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit