Wohnsitz abmelden

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

In der Regel sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung Grund für die Abmeldung. Die Abmeldung ins Ausland können Sie frühestens sieben Tage vor dem Auszug vornehmen. Ferner besteht die Möglichkeit, Ihren Nebenwohnsitz an Ihrem derzeitigen Hauptwohnsitz abzumelden.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Sie sind Vermieter oder Wohnungsgeber? Dann haben Sie die Möglichkeit, sofern ein Mieter von Ihnen (unbekannt) verzogen ist, mit der Wohnungsgeberbestätigung den Auszug mitzuteilen.


Was sollte ich noch wissen?

Um Ihre Wartezeit bei uns so kurz wie möglich zu halten haben Sie die Möglichkeit, vorab einen Termin über unsere Online-Terminvergabe zu vereinbaren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass)
  • ggf. die Wohnungsgeberbestätigung

Anträge / Formulare

Rechtsgrundlage