Wohnsitz an- oder ummelden

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhängig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb Korbachs umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen in der Meldebehörde im Bürgerbüro an- bzw. ummelden.

Für unter 16-jährige obliegt die An- bzw. Ummeldung demjenigen, in dessen Wohnung eingezogen wird.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur an- oder umzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.

Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die An- oder Ummeldung.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

Hauptwohnung ist:

  • wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
  • wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.


Wohnsitz anmelden

Einen Wohnsitz anmelden bedeutet, dass Sie von einer anderen Stadt oder Gemeinde neu nach Korbach ziehen. Dazu ist es notwendig, dass alle zuziehenden Personen persönlich bei der Anmeldung anwesend sind.

In Ausnahmefällen, wenn z. B. eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Anmeldung persönlich vorzunehmen, kann dies eine bevollmächtigte Person erledigen. Bitte wenden Sie sich dazu vorab unbedingt an das Bürgerbüro im Rathaus.

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass)
  • ggf. Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde)
  • ggf. einen Nachweis über den Familienstand (Scheidungsurteil)

Sofern Ihre neue Wohnung in Korbach eine Mietwohnung ist, benötigen Sie außerdem die vom Vermieter oder Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung.

Ziehen Sie aus dem Ausland zu und haben vorher schon einmal in Deutschland gewohnt, benötigen Sie zusätzlich die letzte Wohnanschrift in Deutschland.

Wohnsitz ummelden

Einen Wohnsitz ummelden bedeutet, dass Sie innerhalb Korbachs umziehen. Für die Ummeldung muss nicht jede umzumeldende Person im Bürgerbüro anwesend sein. Ehegatten können dies für den Anderen mit erledigen. Auch minderjährige Kinder können von den sorgeberechtigten Personen umgemeldet werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch dass Sie in einem Familienverbund bei uns gemeldet sind.

Wenn z. B. eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Ummeldung persönlich vorzunehmen, kann dies eine bevollmächtigte Person erledigen. Bitte wenden Sie sich dazu vorab unbedingt an das Bürgerbüro im Rathaus.

Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass)

Sofern Ihre neue Wohnung in Korbach eine Mietwohnung ist, benötigen Sie außerdem die vom Vermieter oder Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung.

Was sollte ich noch wissen?

Um Ihre Wartezeit bei uns so kurz wie möglich zu halten haben Sie die Möglichkeit, vorab einen Termin über unsere Online-Terminvergabe zu vereinbaren.

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