Wohnungsaufsicht

Die Wohnungsaufsicht ist eine öffentliche Aufgabe, die von den Kommunen oder Stadtverwaltungen übernommen wird. Die Wohnungsaufsicht hat die Aufgabe, auf die Instandsetzung, die Erfüllung von Mindestanforderungen und die ordnungsgemäße Nutzung von Wohnraum hinzuwirken und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Verfahrensablauf bei erheblichen Mängeln in Mietswohnungen

Ihre Wohnung weist erhebliche Mängel auf? Dann sollten Sie die folgenden Schritte einleiten:

Zunächst ist die Vermieterin bzw. der Vermieter zu informieren.

Wenn Sie einen Mangel feststellen, müssen Sie zunächst Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter über den Schaden informieren. Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer sind nach mietvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen nämlich dazu verpflichtet, Wohnräume und Wohngebäude in einem mängelfreien Zustand zu erhalten.

Für die Beseitigung sollten Sie eine angemessene Frist einräumen und den Zugang zu Ihrer Wohnung gewähren. Die Mängelanzeige sowie die Fristsetzung sollten schriftlich erfolgen.

Wird diese Pflicht nicht erfüllt, kann die Wohnungsaufsichtsbehörde der Kreis- und Hansestadt Korbach unter Erfüllung der folgenden Voraussetzungen eingeschaltet werden:

  • Sie haben der Vermieterin/dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt und diese/dieser ist nach Ablauf dieser Frist nicht tätig geworden und nicht zur freiwilligen Abhilfe bereit
  • Es liegen erhebliche Mängel vor, die nicht vom Mieter verursacht wurden. Bagatellschäden oder sogenannte Schönheitsreparaturen zählen nicht hierzu
  • Sie können nachweisen, dass Sie die Vermieterin/den Vermieter über die Mängel informiert und eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt haben.

Erhebliche Mängel sind insbesondere:

  • schadhafte Wände, Decken, Fußböden, Fenster oder Türen, die keinen ausreichenden Schutz gegen Witterungseinflüsse, Feuchtigkeit, Lärm oder Wärmeverlust bieten
  • Wände und Decken, die nicht ordentlich verputzt oder verkleidet, tapeziert oder gestrichen sind
  • Nicht funktionsfähige Feuerstätten, Heizungsanlagen oder ihre Verbindung mit den Schornsteinen
  • Nicht nutzbare oder fehlende Wasserversorgung, Ausgüsse, Toiletten, Bäder oder Duschen
  • Ausfall der Versorgung mit Hausstrom, Gas, Fernwärme oder Trinkwasser

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur weiteren Bearbeitung und besseren Einschätzung der Mängellage, benötigen wir vor allem die folgenden Unterlagen:

  • Mietvertrag
  • Fotos der Mängel
  • bisheriger Schriftverkehr mit dem Vermieter