Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

Wenn Ihr Geburtsname oder der vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführte Name nicht Familienname/Lebenspartnerschaftsname während der Ehe (Ehename) bzw. Lebenspartnerschaft war, haben Sie nach Auflösung der Ehe bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft folgende Möglichkeiten:

  •  Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen wieder annehmen.
  •  Sie können dem Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
    •  Ihren Geburtsnamen oder
    •  den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen.

Teaser

Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren Familiennamen ändern.

Verfahrensablauf

Die Erklärung zur Namensführung können Sie entweder bei dem Standesamt, das Ihre Eheschließung beurkundet hat, bei Ihrem Wohnort-Standesamt oder bei einer deutschen Auslandsvertretung beglaubigen lassen. Sie wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eingegangen ist, das Ihre Eheschließung beurkundet hat.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, das Ihr Eheregister führt oder an Ihr Wohnort-Standesamt.

Voraussetzungen

  • Ehescheidung oder
  • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Reisepass oder Personalausweis

Bei Vorsprache bei einem Standesamt, das nicht das Eheregister/Lebenpartnerschaftsregister führt, zusätzlich:

  • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil/Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten oder
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Erklärung beträgt 30,00 €.

Rechtsgrundlage