Personalausweis

Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Personalausweis bei seiner Hauptwohnsitzgemeinde beantragen.

Ab einem Alter von 16 Jahren besteht für deutsche Staatsangehörigte die Pflicht, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen, um sich auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) auszuweisen. Dies kann ein Personalausweis oder ein Reisepass sein.

Bei Reisen ins Ausland ist in jedem Alter ein Ausweisdokument, je nach Reiseziel ein Personalausweis oder ein Reisepass, notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link des Auswärtigen Amtes: Auswärtiges Amt.

Die Bearbeitungsdauer liegt bei zwei bis drei Wochen.

Eine persönliche Vorsprache bei uns im Bürgerbüro ist notwendig!

Bei der Beantragung eines Personalausweises für Kinder muss das Kind, egal welchen Alters, persönlich anwesend sein. Ab einem Alter von sechs Jahren ist die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig. Die Unterschrift durch ein Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises zehn Jahre oder älter ist.

Jugendliche ab 16 Jahren sind allein antragsberechtigt. Vor dem 16. Geburtstag ist es notwendig dass eine sorgeberechtigte Person mit anwesend ist.

Die Gültigkeitsdauer ist vom Alter der antragstellenden Person abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: 6 Jahre gültig
  • Antragstellung ab 24 Jahren: 10 Jahre gültig

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

  • er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist oder
  • Eintragungen - mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift und Größe - unrichtig geworden sind.

Er zählt zu den fälschungssichersten Ausweisdokumenten der Welt. Ein Chip in der Ausweiskarte ermöglicht die elektronische Nutzung des Personalausweises. Ausführliche Informationen über das Dokument und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal: Personalausweisportal

Im Chip des Personalausweises werden Ihr Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert.

Personalausweis beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit

Erforderliche Unterlagen

  • vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass) zur Klärung der Identität der antragstellenden Person
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein. Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel. Gegen eine Gebühr von 8,00 € kann das Lichtbild digital in unserer Fotostation erstellt werden
  • bei unter 16-jährigen eine Einverständniserklärung und das Ausweisdokument der nicht anwesenden sorgeberechtigten und der anwesenden sorgeberechtigten Person (entfällt, wenn Sie alleiniges Sorgerecht haben oder getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnung bei Ihnen gemeldet ist)

Bei der Beantragung eines Personalausweises für Kinder muss das Kind, egal welchen Alters, persönlich anwesend sein. Ab einem Alter von sechs Jahren ist die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig. Die Unterschrift durch ein Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises zehn Jahre oder älter ist.

Gebühren

  • antragstellende Person ist unter 24 Jahre: 22,80 €
  • antragstellende Person ist über 24 Jahre: 37,00 €

Bei Antragstellung bei einer nicht zuständigen Behörde oder außerhalb der Dienstzeit erhöht sich die Gebühr um 13,00 €, bei einem Wohnsitz im Ausland um 30,00 €.

Personalausweis beantragen wegen Namensänderung

Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit, nachträglicher Annahme eines Doppelnamens oder Wiederannahme eines früheren Namens) benötigen Sie einen neuen Personalausweis. Wenn Sie bereits vor der Eheschließung ein neues Ausweisdokument beantragen möchten, ist dies frühestens acht Wochen vor dem Eheschließungstermin möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Personalausweis) zur Klärung der Identität der antragstellenden Person
  • Bescheinigung über die Namensänderung
  • bei Beantragung vor der Eheschließung: Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung mit Datum und zukünftiger Namensführung
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein. Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel. Gegen eine Gebühr von 8,00 € kann das Lichtbild digital in unserer Fotostation erstellt werden

Bei der Beantragung eines Personalausweises für Kinder muss das Kind, egal welchen Alters, persönlich anwesend sein. Ab einem Alter von sechs Jahren ist die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig. Die Unterschrift durch ein Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises zehn Jahre oder älter ist.

Gebühren

  • antragstellende Person ist unter 24 Jahre: 22,80 €
  • antragstellende Person ist über 24 Jahre: 37,00 €

Bei Antragstellung bei einer nicht zuständigen Behörde oder außerhalb der Dienstzeit erhöht sich die Gebühr um 13,00 €, bei einem Wohnsitz im Ausland um 30,00 €.

Personalausweis beantragen für unter 16-jährige

Erforderliche Unterlagen

  • vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass) zur Klärung der Identität der antragstellenden Person
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein. Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel. Gegen eine Gebühr von 8 € kann das Lichtbild digital in unserer Fotostation erstellt werden
  • eine Einverständniserklärung und das Ausweisdokument der nicht anwesenden und der anwesenden sorgeberechtigten Person (entfällt, wenn Sie alleiniges Sorgerecht haben oder getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnung bei Ihnen gemeldet ist)

Bei der Beantragung eines Personalausweises für Kinder muss das Kind, egal welchen Alters, persönlich anwesend sein. Ab einem Alter von sechs Jahren ist die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig. Die Unterschrift durch ein Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises zehn Jahre oder älter ist.

Gebühren

  • antragstellende Person ist unter 24 Jahre: 22,80 €
  • antragstellende Person ist über 24 Jahre: 37,00 €

Bei Antragstellung bei einer nicht zuständigen Behörde oder außerhalb der Dienstzeit erhöht sich die Gebühr um 13,00 €, bei einem Wohnsitz im Ausland um 30,00 €.

erstmalig einen Personalausweis beantragen

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. vorhandenes anderes Ausweisdokument (Reisepass, Kinderreisepass, Nationalpass) zur Klärung der Identität der antragstellenden Person
  • wenn noch kein anderes Dokument ausgestellt wurde: eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität
  • bei kürzlich erfolgter Einbürgerung zusätzlich die Einbürgerungsurkunde
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein. Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel. Gegen eine Gebühr von 8 € kann das Lichtbild digital in unserer Fotostation erstellt werden
  • bei unter 16-jährigen eine Einverständniserklärung und das Ausweisdokument der nicht anwesenden und der anwesenden sorgeberechtigten Person(entfällt, wenn Sie alleiniges Sorgerecht haben oder getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnung bei Ihnen gemeldet ist)

Bei der Beantragung eines Personalausweises für Kinder muss das Kind, egal welchen Alters, persönlich anwesend sein. Ab einem Alter von sechs Jahren ist die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig. Die Unterschrift durch ein Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises zehn Jahre oder älter ist.

Gebühren

  • antragstellende Person ist unter 24 Jahre: 22,80 €
  • antragstellende Person ist über 24 Jahre: 37,00 €

Bei Antragstellung bei einer nicht zuständigen Behörde oder außerhalb der Dienstzeit erhöht sich die Gebühr um 13,00 €, bei einem Wohnsitz im Ausland um 30,00 €.

Personalausweis beantragen wegen Verlust

Wurde ein Personalausweis gestohlen oder verloren, muss dies schnellstmöglich beim Bürgerbüro gemeldet werden. Dort wird eine Verlustanzeige aufgenommen und an die Polizei übermittelt, um Missbrauch zu verhindern. Anschließend kann ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. noch vorhandenes anderes Ausweisdokument (z. B. Reisepass) zur Klärung der Identität der antragstellenden Person
  • ansonsten eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein. Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel. Gegen eine Gebühr von 8,00 € kann das Lichtbild digital in unserer Fotostation erstellt werden
  • bei unter 16-jährigen eine Einverständniserklärung und das Ausweisdokument des nicht mitkommenden und des mitkommenden sorgeberechtigten Elternteils (entfällt, wenn Sie alleiniges Sorgerecht haben oder getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnung bei Ihnen gemeldet ist)
  • bei Diebstahl: Diebstahlanzeige von der Polizei

Bei der Beantragung eines Personalausweises für Kinder muss das Kind, egal welchen Alters, persönlich anwesend sein. Ab einem Alter von sechs Jahren ist die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig. Die Unterschrift durch ein Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises zehn Jahre oder älter ist.

Gebühren

  • antragstellende Person ist unter 24 Jahre: 22,80 €
  • antragstellende Person ist über 24 Jahre: 37,00 €

Bei Antragstellung bei einer nicht zuständigen Behörde oder außerhalb der Dienstzeit erhöht sich die Gebühr um 13,00 €, bei einem Wohnsitz im Ausland um 30,00 €.

vorläufigen Personalausweis beantragen

Ist Ihr Personalausweis verloren gegangen, gestohlen worden oder abgelaufen und Sie schnellstmöglich ein neues Dokument benötigen können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Diesen bekommen Sie direkt ausgehändigt und er ist drei Monate gültig.

Bei Reisen ins Ausland wird der vorläufige Personalausweis nicht überall anerkannt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. noch vorhandenes anderes Ausweisdokument (z. B. Reisepass) zur Klärung der Identität der antragstellenden Person
  • ansonsten eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein. Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel. Gegen eine Gebühr von 8,00 € kann das Lichtbild digital in unserer Fotostation erstellt werden
  • bei unter 16-jährigen eine Einverständniserklärung und das Ausweisdokument der nicht anwesenden und der anwesenden sorgeberechtigten Person (entfällt, wenn Sie alleiniges Sorgerecht haben oder getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnung bei Ihnen gemeldet ist)

Bei der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises für Kinder muss das Kind, egal welchen Alters, persönlich anwesend sein. Die Unterschrift durch ein Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises zehn Jahre oder älter ist.

Gebühren

  • 10,00 €

Bei Antragstellung bei einer nicht zuständigen Behörde oder außerhalb der Dienstzeit erhöht sich die Gebühr um 13,00 €.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Um Ihre Wartezeit bei uns so kurz wie möglich zu halten haben Sie die Möglichkeit, vorab einen Termin über unsere Online-Terminvergabe zu vereinbaren.

Über den Statusabfrage-Link können Sie vorab zuhause überprüfen, ob Ihr Personalausweis schon zurückgeliefert wurde und abholbereit ist.

Der Personalausweis muss von über 16-jährigen Personen persönlich bei uns im Bürgerbüro abgeholt werden. Vor dem 16. Geburtstag muss die sorgeberechtige Person, bei der das Kind im Haushalt gemeldet ist, den Personalausweis abholen.

Schaffen Sie es aus zeitlichen oder persönlichen Gründen nicht, den Personalausweis selbst abzuholen, können Sie eine andere Person dazu bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person muss, wenn vorhanden, Ihren alten Personalausweis und ein eigenes Ausweisdokument sowie eine Vollmacht mitbringen.

Alternativ können Sie Ihren neuen Personalausweis unter bestimmten Voraussetzungen an unserer Dokumentenausgabebox abholen.

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