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Fällung von Bäumen

Sie möchten einen Baum auf Ihrem Grundstück fällen? Bitte prüfen Sie zuerst den Stammumfang des Baumes: Ist er in 1 m Höhe gemessen größer als 0,60 m, kann der Baum möglicherweise durch einen Bebauungsplan geschützt sein und Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung von der Stadt Korbach.

Ist der Stammumfang des Baumes kleiner als 0,60 m, müssen Sie dennoch den Artenschutz beachten. Ist ein Vogelnest im Baum? Gibt es andere Nester oder sogar Baumhöhlen im Stamm? Ist das er Fall, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Umwelt und Klimaschutz als untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Waldeck Frankenberg.

Zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführte Person.