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Kommunale Wärmeplanung

Wie sieht die künftige Wärmeversorgung in Korbach aus? In welchen Stadtquartieren kommt der Ausbau einer klimafreundlichen Nahwärme in Frage? Wo sind Wärmepumpen oder andere dezentrale Versorgungsvarianten sinnvoll? Und was bedeutet dies für die Mieterinnen und Mieter und Hauseigentümer? Erste Antworten und Hinweise zu diesen Fragen soll zukünftig die kommunale Wärmeplanung der Kreis- und Hansestadt Korbach beantworten.

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 8. Februar 2024 die Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Sie wird von der Stadt Korbach in Abstimmung mit der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH (EWF) als regionalem Energieversorger und weiteren Akteuren entwickelt.

Weitere Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung und zum Heizungsgesetz finden Sie unter:

https://www.lea-hessen.de/buergerinnen-und-buerger/das-neue-heizungsgesetz/

Das Wichtigste zur Kommunalen Wärmeplanung finden Sie zusammengefasst in der Broschüre der Landesenergieagentur Hessen (LEA).

Wärmebedarf der Korbacher Altstadt
Wärmebedarf der Korbacher Altstadt

Ziele

Die kommunale Wärmeplanung soll dazu beitragen, die Klimaschutzziele der Bundesregierung und des Landes Hessen im Wärmebereich zu erreichen. Bis zum Jahr 2045 soll der gesamte Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden.

Gebäude müssen hierfür im Durchschnitt durch energetische Sanierung deutlich effizienter mit Heizenergie umgehen und ihren Bedarf deutlich reduzieren. Bestandsgebäude sollen Schritt für Schritt auf erneuerbare Heizungssysteme umgestellt werden.

Neu eingebaute Heizungen sollen schon ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz zur Wärmeplanung

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) wurde am 17. November 2023 vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat am 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Länder sind nach § 1 WPG verpflichtet »sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Maßgabe dieses Gesetzes spätestens bis zu den in Absatz 2 genannten Zeitpunkten erstellt werden.«

Nach § 4 Abs. 2 WPG sind Wärmepläne zu erstellen bis spätestens

  • 30. Juni 2026 für alle Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern (Meldestand 01.01.2024)
  • 30. Juni 2028 für alle Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern (Meldestand 01.01.2024)

Für Gemeindegebiete mit weniger als 10.000 Einwohnern gilt ein vereinfachtes Verfahren nach Maßgabe von § 22 WPG.


Hessisches Energiegesetz

Der Hessische Landtag hat am 22. November 2022 im Gesetz zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes und der Hessischen Bauordnung unter anderen die Grundlagen für die kommunale Wärmeplanung gelegt. Das Hessische Energiegesetz legt nun in § 13 fest, dass Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern ab dem 29. November 2023 verpflichtet sind, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Das Hessische Wirtschaftsministerium wird dazu eine Verordnung zu inhaltlichen, formellen und finanziellen Fragestellungen vorlegen.

Ablauf der kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung erfordert eine detaillierte Datengrundlage und eine sorgfältige Analyse der Bestandssituation sowie der lokalen Möglichkeiten für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Die kommunale Wärmeplanung gliedert sich darum in verschiedene Arbeitsphasen.


1. Bestandsanalyse

Die Bestandsanalyse dient der Erfassung des aktuellen Wärmebedarfs für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen, Baualtersklassen und der bestehenden Versorgungsstruktur. Dies erfolgt vorrangig auf Basis von statistischen Modellrechnungen sowie vorhandenen Verbrauchsdaten.


2. Potenzialanalyse

Im Rahmen der Potenzialanalyse werden die Möglichkeiten für eine lokale erneuerbare Wärmeerzeugung abgeschätzt. Dies umfasst vor allem die Erfassung von Abwärmequellen, die Nutzung von Solarenergie, Geothermie oder Biomasse. Auch die Möglichkeiten der Energieeinsparung werden abgeschätzt.


3. Zielszenarien

Auf Basis der ermittelten Daten werden für die Quartiere jeweils langfristige Wärmeversorgungsoptionen entwickelt. Diese teilen die Quartiere in Eignungsgebiete, z. B. für den Ausbau von Wärmenetzen oder dezentrale Wärmeversorgungslösungen, ein.


4. Umsetzungsstrategie

Auf Basis der abgeschlossenen Wärmeplanung erfolgt die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie. Diese wird in enger Abstimmung mit den lokalen Energieversorgern entwickelt, um eine zügige Realisierung zu fördern. Die Umsetzungsprojekte erfordern eine detaillierte Analyse der jeweiligen Quartiere.


Sie möchten den Überblick als Video ansehen?

Eine kurze Einführung zur Rolle einer Wärmeplanung als Erklärfilm der Agentur für Erneuerbare Energien finden Sie hier.