Obdach- und Wohnungslosenhilfe
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen.
Von verschiedenen Stellen können umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt werden.
Die Kreis- und Hansestadt Korbach, Fachdienst Soziales, Kultur und Sport, bietet Beratung und Hilfe bei drohender oder bestehender Obdachlosigkeit.
Bei bereits bestehender Obdachlosigkeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der vorübergehenden Unterbringung in einer Notunterkunft.
Bei drohendem Wohnungsverlust empfehlen wir die zuständigen Mitarbeiter möglichst frühzeitig zu kontaktieren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Wohnungsnothilfe
Wohnungs- und Zwangsräumung
Wenn eine Wohnung vom Vermieter gekündigt wurde und der Mieter nicht auszieht, kann der Vermieter beim Amtsgericht eine Zwangsvollstreckung beantragen. Im Laufe dieses Verfahrens wird die Kreis- und Hansestadt Korbach, Fachbereich Soziales, Kultur und Sport, direkt vom Gerichtsvollzieher/der Gerichtsvollzieherin benachrichtigt. Die Mieter werden dann angeschrieben, um zu klären, welche Maßnahmen erforderlich sind. Bei drohender Obdachlosigkeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der vorübergehenden Unterbringung in einer Notunterkunft.