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Bundestagswahl

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu der Bundestagswahl.

Wahltermin

Sonntag, 23.02.2025

Briefwahl

An der Briefwahl können alle wahlberechtigten Personen teilnehmen.

Aufgrund der verkürzten Fristen für die Zulassung von Wahlvorschlägen können erst ab Ende Januar die Stimmzettel gedruckt werden; die Ausgabe von Briefwahlunterlagen ist damit faktisch erst im Februar (vermutlich ab 10. Februar 2025) möglich!

Die Briefwahlanträge können jedoch schon vorzeitig gestellt werden. Sie werden zunächst gesammelt und sobald alle Wahlunterlagen zur Verfügung stehen unmittelbar bearbeitet.

Antragsmöglichkeiten

  • Online Wahlscheinantrag
    Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Korbach mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen.

    Zum Online-Wahlscheinantrag (derzeit noch nicht möglich)

  • Wahlbenachrichtigung
    Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg zu beantragen. Die Wahlbenachrichtig wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen (= 2. Februar 2025) vor dem Wahltag zugestellt.

  • Formloser Antrag
    Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

  • Persönlich im Bürgerbüro
    Im Rathaus können Sie die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen. Vermutlich ab 10. Februar 2025 können Sie die Unterlagen dann direkt mitnehmen und, wenn Sie wollen, gleich Ihre Stimme abgeben. Wahlkabinen und eine Urne stehen dafür bereit.

Lediglich eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Die Beantragung von Briefwahl ist nur bis zum 21.02.2025 möglich.

Rücksendung der Briefwahlunterlagen

Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 23.02.2025, 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen oder abgegeben worden sein, damit sie in die Auszählung gelangen.

Das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht, trägt man selbst. Die Briefwahl sollte daher sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief unmittelbar danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.

Informationen für Wahlhelfende

Unterrichtungstermin

Die Unterrichtung der Mitglieder der Wahlvorstände über ihre Aufgaben findet an folgendem Tag statt:

Donnerstag, 20. Februar 2025, 19:00 Uhr

Ort: Sitzungssaal im Rathaus (A 201), 1. OG, Stechbahn 1, Korbach.

Datenschutzhinweis

Wahlergebnisse

Am Wahltag können Sie hier ab 18 Uhr die Live-Ergebnisse der einzelnen Wahlbezirke abrufen.

zu den Live-Ergebnissen

Weitere Informationen

Auf der Homepage der Bundeswahlleiterin stehen Ihnen weitere Informationen zur Verfügung.


Öffentliche Bekanntmachungen zur Wahl

Bisher liegen noch keine Bekanntmachungen vor.