Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
 

Verfahrensablauf

Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Werden Sie durch eine bevollmächtigte Person vertreten, muss diese bei Beantragung einen Identitätsnachweis (Ausweisdokument) vorlegen.

Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

Welche Gebühren fallen an?

  • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei
  • zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): 10,00 €
    • Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr vorab auf das Konto der Behörde zu überweisen.

Bearbeitungsdauer

Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag sofort ausgestellt.

Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.

Rechtsgrundlage