Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis

Wenn Sie als Gewerbetreibende/r für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit in einer Spielstätte veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist an eine bestimmte Person, an ein bestimmtes Spiel und an einen bestimmten Veranstaltungsort gebunden. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn Sie im Besitz einer vom Bundeskriminalamt (BKA) erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung sind.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren in der Höhe von 30,50 € - 1.326,00 € erhoben.

Anträge / Formulare

Online-Antrag über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen

Unterlagen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des BKA
    • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
    • Formloser Antrag
  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
    • Erlaubnis für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten

Rechtsgrundlage