Straßenreinigungsgebühren

Die Reinigung der Straßen und Gehwege in der Stadt Korbach obliegt grundsätzlich den Bürgerinnen und Bürgern.

Ein Teil der öffentlichen Straßen wird jedoch in regelmäßigen Abständen maschinell oder von Hand durch den städtischen Bauhof gereinigt. Zur Deckung der damit verbundenen Kosten erhebt die Stadt Korbach Straßenreinigungsgebühren. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke werden somit von der Verpflichtung der Straßenreinigung entbunden.

In den Ortsteilen sind die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer selbst für die Reinigung zuständig. Hier werden keine Straßenreinigungsgebühren erhoben.

Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnerinnen und Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgängerinnen und Fußgänger von Schnee zu befreien und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

Welche Straßen werden vom städtischen Bauhof gereinigt?

Welche Straßen durch den Bauhof gereinigt werden, erfahren Sie in unserer Straßenreinigungssatzung.

Wie berechnet sich die Straßenreinigungsgebühr?

Die Höhe der Straßenreinigungsgebühren berechnet sich nach der Straßenfrontlänge des erschlossenen Grundstücks.

Strecken bis zu 0,50 m bleiben außer Ansatz, Strecken über 0,50 m werden auf volle Meter aufgerundet.

Bei Eckabschrägungen und -abrundungen ist der Schnittpunkt der geraden Verlängerung der Straßengrenze maßgebend.

Wie hoch ist die Straßenreinigungsgebühr?

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich 1,80 €/ldfm Straßenfrontlänge.

Sie erhöht sich auf das Doppelte, wenn die Straße in der Regel zweimal wöchentlich gereinigt wird.

Wer muss die Straßenreinigungsgebühr zahlen?

  • der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin
  • Grundstückseigentümern satzungsmäßig gleichgestellte Personen (siehe § 4 der Straßenreinigungssatzung)

Rechtsgrundlagen