Hundesteuer: Hund abmelden

Sie müssen Ihren Hund bei der Stadt Korbach abmelden, wenn

  • Ihr Hund verstorben ist.
  • Sie Ihren Hund abgegeben oder verkauft haben.
  • Sie in eine andere Gemeinde/Stadt umziehen.

Wann endet die Steuerpflicht?

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung beendet wird.

Bei nicht rechtzeitiger Meldung besteht die Steuerpflicht bis zur Meldung fort.

Welche Fristen muss ich beachten?

Endet die Hundehaltung, so muss die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Wie melde ich meinen Hund von der Hundesteuer ab?

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Bequem von zu Hause aus über unseren Online-Service
  2. Schriftliche Abmeldung per Formular
  3. Telefonische Abmeldung
  4. Persönliche Abmeldung durch Vorsprache bei den zuständigen Sachbearbeitenden

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Hundesteuermarke
  • bei Tod des Hundes: Nachweis des Tierarztes
  • bei Verkauf/Abgabe des Hundes: Name und die Anschrift der Erwerberin oder des Erwerbers
  • bei Wegzug aus Korbach: Mitteilung der neuen Wohnanschrift

Was sollte ich noch wissen?

Findet ein Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde statt, muss der Hund in Korbach abgemeldet und in der neuen Stadt/Gemeinde angemeldet werden. Die Ummeldung erfolgt nicht automatisch.

Rechtsgrundlagen