Hundesteuer: Ermäßigung beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Hund auf Antrag auf 50 % beziehungsweise 25 % des geltenden Steuersatzes ermäßigt werden.

Grundsätzlich wird eine Steuerermäßigung nur gewährt, wenn der Hund

  • kein gefährlicher Hund im Sinne der Hundesteuersetzung der Kreis- und Hansestadt Korbach ist,
  • für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet ist,
  • entsprechend den Erfordernissen des Tierschutzes gehalten wird.

Ermäßigungsgründe

Eine Ermäßigung auf 50 % des geltenden Steuersatzes wird gewährt für

  1. Hunde, die zur Bewachung von bewohnten Gebäuden benötigt werden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 100 Meter entfernt liegen.

  2. Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde verwendet werden und welche die dafür vorgesehene Prüfung mit Erfolg abgelegt haben.

  3. Hunde von Jagdausübungsberechtigten, die die jagdliche Brauchbarkeitsprüfung mit Erfolg abgelegt haben.

  4. den Ersthund von Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II bzw. SGB XII und sonstigen ähnlichen Leistungen und diesen einkommensmäßig gleichstehenden Personen.


Eine Ermäßigung auf 25 % des geltenden Steuersatzes wird gewährt für

  1. Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 200 Meter entfernt liegen, erforderlich sind.

Verfahrensablauf

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Ihr Hund ist bislang noch nicht zur Hundesteuer angemeldet:
    Dann können Sie den Antrag auf Steuerermäßigung zusammen mit der Anmeldung Ihres Hundes stellen. Nutzen Sie hierfür ganz bequem unserem Online-Service oder füllen Sie unser Anmeldeformular aus und schicken es an den Fachbereich Finanzen und Abfallwirtschaft zurück.

  2. Ihr Hund ist bereits zur Hundesteuer angemeldet:
    Wenn Ihr Hund bereits zur Hundesteuer angemeldet ist und Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Ermäßigung beantragen möchten, so kann der Antrag schriftlich oder mündlich beim Fachbereich Finanzen und Abfallwirtschaft gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen entsprechenden Nachweis in Kopie bei.

Beispiele:
  • Prüfbescheinigung und Verwendungsnachweis
  • Bescheinigung jagdliche Brauchbarkeitsprüfung
  • Bewilligungsbescheid Jobcenter
  • Grundsicherungsbescheid

Möchten Sie eine Ermäßigung der Hundesteuer aufgrund der Entfernung zum nächsten bewohnten Gebäude bzw. zum nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil beantragen, so benötigen wir keinen Nachweis von Ihnen.

Fristen

Entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuerermäßigung, so ist dies der Stadt innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.

Rechtsgrundlage