Personalausweis: Verlustanzeige

Ist Ihr Personalausweis unauffindbar, Ihnen verloren gegangen oder gestohlen worden, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich gegenüber der Passbehörde im Bürgerbüro anzeigen, um Missbrauch zu vermeiden.

Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. noch vorhandenes Ausweisdokument
  • bei Diebstahl: Anzeige der Polizei

Was sollte ich noch wissen?

Personalausweis wiedergefunden?
Sollten Sie wieder in den Besitz Ihres Personalausweises gelangen, müssen Sie dies persönlich im Bürgerbüro anzeigen. Erst wenn Sie Ihr Dokument als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Die Nutzung eines wiederaufgefundenen Dokumentes ist nur noch im Inland uneingeschränkt möglich. Im Ausland kann es mit wiederaufgefundenen Dokumenten vereinzelt zu Problemen kommen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Personalausweisportal.

Rechtsgrundlage(n)