Spielhallenerlaubnis

Volltext

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das der Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit oder der Veranstaltung anderer Spiele dient, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörde der betreffenden Gemeinde bzw. Stadt.

Erforderliche Unterlagen

o    Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
o    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
o    Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet;
o    Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
o    Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
o    Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
o    Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
o    Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
o    Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO))
o    Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 GewO)
o    Sozialkonzept und Schulungsnachweise (nach § 4 Abs. 1 HSpielhG). Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e. V.:
 

Rechtsgrundlage(n)