Abfallgebühren
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Wie hoch sind die Abfallgebühren in Korbach?
Für die Behälterabfuhr von Abfällen aus Privathaushalten wird für jede gebührenpflichtige Person eine Benutzungsgebühr von 69,60 € jährlich erhoben. Darin enthalten ist die Behältermiete.
Wer gilt als gebührenpflichtige Person?
Als gebührenpflichtige Personen gelten alle auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen.
Dritte und weitere Kinder einer Familie sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nicht gebührenpflichtig.
Wie wird die Anzahl und Größe der Müllbehälter festgelegt?
Die Anzahl und Größe der Müllbehälter wird von der Verwaltung festgelegt.
Sie richten sich in der Regel nach der Anzahl der auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter unserer Dienstleistung Abfall: Hausmülltonnen beantragen.
Gibt es eine Ermäßigung?
Unter gewissen Voraussetzungen können Sie die Biotonne abmelden und so die Abfallgebühren reduzieren. Pro gebührenpflichtige Person zahlen Sie dann nur noch 52,32 € jährlich an Abfallgebühren.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie nachweisen können, dass
- ausnahmslos alle kompostierbaren Garten- und Küchenabfälle selbst verwertet werden (z. B. durch einen Komposter) und
- für die Ausbringung des Produkts eine eigene gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzte Fläche von 25 m² je Grundstücksbewohner bzw. Grundstücksbewohnerin vorhanden ist.
Sollten die Voraussetzungen vorliegen, können Sie einen Antrag auf Befreiung der Bioabfallgebühren stellen. Bitte nutzen Sie hierfür unseren Online-Service oder unser Formular "Befreiung Bioabfallgebühren". Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung Abfall: Befreiung von den Biomüllgebühren beantragen.
Kann ich von den Abfallgebühren befreit werden?
Die Abfallgebühren können auf Antrag ganz oder teilweise erstattet werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Person
- sich überwiegend außerhalb des Stadtgebietes aufgehalten hat (z. B. Studenten/Auszubildende) oder
- in einem Pflegeheim wohnhaft ist.
Weitere Informationen sowie den Antrag auf Befreiung von den Abfallgebühren finden Sie unter der Dienstleistung Abfall: Befreiung von den Abfallgebühren beantragen.