Abgeschlepptes Fahrzeug abholen
Ihr Fahrzeug wurde behördlich abgeschleppt. Dieses erfolgte in der Regel durch eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung. Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die Stadtverwaltung oder an die zuständige Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.
Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung, sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt, sichergestellt und verwahrt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige), Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Kosten
Die Kosten des Abschleppvorgangs sowie der Verwahrung sind durch den Fahrzeughalter zu tragen, sofern der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann. Zudem kann der Verkehrsverstoß mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden.