Änderungen Lichtbildanforderungen für Ausweisdokumente zum 1. Mai 2025
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund gesetzlicher Vorgaben ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung von Ausweisdokumenten keine papiergebundenen Lichtbilder mehr akzeptiert werden können. Die Bilder müssen künftig durch ein zertifiziertes Lichtbilderfassungssystem erstellt werden.
Sie haben die Möglichkeit direkt im Bürgerbüro ein den Vorgaben entsprechendes Lichtbild anfertigen zu lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 6,00 €. Die Verwendung dieses Lichtbildes für mehrere Dokumente ist nur am Tag der Erstellung möglich.