Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)

Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. In Korbach betrifft das Parkplätze „Obermarkt“, „Hinter dem Kloster“ sowie „Enser Straße“, die den Parkdruck im historischen Altstadtbereich auffangen sollen.

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

Voraussetzungen

Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:

  • der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet,
  • die Wohnung wird selbst bewohnt,
  • das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde) und
  • auf dem Grundstück gibt es keinen Stellplatz oder Garage

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich eine akutelle Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Erklärung des Vermieters / Eigentümers, dass kein Stellplatz bzw. Garage zur Wohnung / Haus gehört.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren in Höhe von 25,00 € pro Monat je Fahrzeug an.

Rechtsgrundlage