Fundsachen
Sie haben etwas verloren?
Wenn Sie etwas im Stadtgebiet Korbach bzw. in den Ortsteilen verloren haben, können Sie im Bürgerbüro der Stadt Korbach nachfragen, ob die Fundsache abgegeben wurde. Wir weisen darauf hin, dass Fundgegenstände in der Regel erst 10 bis 14 Tage nach dem Fund im Fundbüro ankommen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Verlust im Bereich der Deutschen Bahn oder NVV:
Fundbüro der Deutschen Bahn, Telefon 030 58602090
NVV-Kundenzentrum, DB Reisezentrum, Arolser Landstraße 21 c, 34497 Korbach, Telefon 0180 6996633
- Verlust im Stadtbus:
DB Regio Bus Mitte GmbH, Telefon 05631 8044191
Sie haben etwas gefunden?
Wenn Sie einen Wertgegenstand im Wert von über 10,00 € gefunden haben, sind Sie verpflichtet, die gefundene Sache im Fundbüro abzugeben, sonst handelt es sich um eine Fundsachenunterschlagung. Im Fundbüro wird eine Fundanzeige aufgenommen, bei der die Fundsache, der Fundort sowie Ihre Personalien festgehalten werden.
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- bei Fund Herrenloser Tiere:
Tierheim Korbach, Mönchepfad 7, 34497 Korbach, Telefon 05631 3970
Das Fundbüro bewahrt die Fundsachen sechs Monate lang auf. Meldet sich die Besitzerin/der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, haben Sie als Finderin/Finder Anspruch auf Erwerb der Fundsache. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen, wird die Fundsache öffentlich versteigert.
Einmal jährlich findet eine Versteigerung der nicht abgeholten Fundsachen über das Onlineportal
statt. Den Termin können Sie der örtlichen Presse bzw. den sozialen Medien (Facebook) entnehmen.
Rechtsgrundlage
§§ 965 - 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Ausführungs- und Zuständigkeitsvorschrift des Landes Hessen
Allgemeine Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen