Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)

Tote Haustiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen. Daher müssen tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.

Sie haben ein totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde. Diese wendet sich dann an die zuständige Behörde und veranlasst weitere Schritte.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Ihres Landkreises. Diese bedient sich aktuell der Firma

SecAnim Südwest GmbH
Niederlassung Lampertheim-Hüttenfeld
Hüttenfeld-Außerhalb 5
DE-68623 Lampertheim
Tel.: +49 6256 8520
Fax: +49 6256 1688
E-Mail: lampertheim@secanim.de

Rechtsgrundlage