Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.

Verfahrensablauf

Online-Beantragung:

  • Sie können die Ausstellung gerne online beantragen und bekommen die Geburtsurkunde dann per Post zugeschickt.

Persönliche Beantragung:

  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
 
Beantragung per Post oder E-Mail:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben oder eine Mail an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
  • Ihr/e Schreiben/Mail sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Ihre Meldeanschrift
    • Ort und Datum der Geburt
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • den Grund der Beantragung
    • Ggf. weitere Nachweise z. B. für das rechtliche Interesse
  • Fügen Sie dem/der Schreiben/Mail eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid und nach Zahlungseingang die Geburtsurkunde.






Ansprechpunkt

das Standesamt des Geburtsortes

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Personenstandsurkunden können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Bei nicht verheirateten Eltern:

  • Nachweis über vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung, ggf. vorgeburtliche gemeinsame Sorgeerklärung

Welche Gebühren fallen an?

15,00 € (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 7,50 €).

Rechtsgrundlage(n)