Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

Eine internationale Geburtsurkunde wird zum Nachweis im Ausland benötigt.

Die Urkunde gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben.

Verfahrensablauf

Online-Beantragung:

  • Sie können die Ausstellung gerne online beantragen und bekommen die Geburtsurkunde dann per Post zugeschickt.

Persönliche Beantragung:

  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein, den Sie online beantragen können.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
 
Beantragung per Post oder E-Mail:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben oder eine Mail an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszustellen.
  • Ihr/e Schreiben/Mail sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Ihre Meldeanschrift
    • Ort und Datum der Gerburt
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • den Grund der Beantragung
    • Ggf. weitere Nachweise z. B. für das rechtliche Interesse
  • Fügen Sie dem/der Schreiben/Mail eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid und nach Zahlungseingang die Geburtsurkunde.

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Personenstandsurkunden können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Welche Gebühren fallen an?

15,00 € (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 7,50 €)

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare