Vorname Änderung der Reihenfolge

Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018  ändern lassen ohne Gründe anzugeben. Alledings ist eine Schreibweise der Vornamen, das Weglassen von Namen oder das Hinzufügen von Vornamen nicht möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, ist dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung möglich. (Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.)

Teaser

Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

Verfahrensablauf

Die Erklärung zur Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen erfolgt beim Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat oder bei Ihrem Wohnort-Standesamt.

Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • Geburtsurkunde

Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.


Welche Gebühren fallen an?

30,00 €

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: ja