Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

Wenn Sie einen Handwerksbetrieb führen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung „Handwerkerplakette“ beantragen. Mit dieser dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken oder bestimmte Bereiche befahren. Die entsprechende Ausnahmegenehmigung wird Ihnen bei der Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg, Christian-Paul-Str. 5, 34497 Korbach, ausgehändigt.

Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens. Sie ist für die Dauer von einem Jahr befristet.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen oder die allgemeine Sicherheit weder gefährdet noch behindert werden.

Bitte beachten Sie, dass eine widerrechtliche Nutzung der Ausnahmegenehmigung kostenpflichtig geahndet werden kann.

An wen muss ich mich wenden?

Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg
Christian-Paul-Straße 5
34497 Korbach
Telefon: 05631 9535-100
Telefax: 05631 9535-135
E-Mail: info@khkb.de
Internetseite der Kreishandwerkerschaft

Kosten

Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro und eine Bearbeitungsgebühr der Kreishandwerkerschaft in Höhe von 10 Euro für Innungsmitglieder bzw. 40 Euro für Nichtmitglieder festgesetzt. Die Gesamtgebühr muss bei Abholung der Handwerkerplakette bei der Kreishandwerkerschaft Korbach in bar entrichtet werden.

Rechtsgrundlage