Fahrtenbeihilfe
Das Förderangebot der Fahrtenbeihilfe für Jugendgruppen richtet sich insbesondere an junge Menschen, die in Korbach oder einem Korbacher Ortsteil wohnhaft sind. Gefördert wird die Teilnahme an Wochenendfreizeiten, Wanderfahrten oder Zeltlagern. Die Förderung kann maximal bis zur Höhe der ungedeckten Kosten erfolgen.
Voraussetzungen
Gefördert werden:
- Teilnehmende vom 6. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mit Wohnsitz in Korbach
- Maßnahmen ab mindestens sechs Teilnehmenden
- Maßnahmen, die im Inland mindestens zwei Tage und im Ausland mindestens vier Tage dauern; die Förderhöchstdauer beträgt drei Wochen; An- und Abreisetag werden als volle Tage gerechnet
- Eine Leitung über 16 Jahren je angefangene sechs Teilnehmende
Nicht gefördert werden:
- Schulklassen
- Fahrten, die sich mehr als zur Hälfte ihrer Dauer auf Zug- oder Busfahrten strecken
- Fahrten, die von Reisebüros oder Reisegesellschaften durchgeführt werden
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mindestens 14 Tage vor Antritt der Fahrt:
Nach Beendigung der Fahrt:
- Antrag und Verwendungsnachweis für die Gewährung einer Fahrtenbeihilfe
- Nachweise über alle Ausgaben
- Bescheid zur Gewährung einer Förderung der Fahrt vom Landkreis Waldeck-Frankenberg