Abfall: Gewerbemüll

Anschluss eines Gewerbebetriebes an die städtische Abfalleinsammlung - Antrag


Unter Gewerbeabfall sind solche Abfälle aus Industrie, Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, Handel und öffentlichen Einrichtungen zu verstehen, die den Abfällen aus privaten Haushalten nach Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind.

Grundsätzlich besteht für Gewerbebetriebe eine Anschlusspflicht an die kommunale Abfallentsorgung, das heißt, sie sind verpflichtet die städtischen Restabfallbehälter zu nutzen und für die Entsorgung des Restabfalls die anfallenden Gebühren zu entrichten.

Wo kann ich Mülltonnen für meinen Gewerbebetrieb bestellen?

Füllen Sie einfach unser Formular aus und schicken es an die Abfallberatung zurück.

Die Tonnen werden Ihnen innerhalb weniger Tage ausgeliefert. Den Gebührenbescheid erhalten Sie automatisch per Post.


Hier gelangen Sie zum Formular:

Anschluss eines Gewerbebetriebes an die städtische Abfalleinsammlung

Wie hoch sind die gewerblichen Abfallgebühren?

Die gewerblichen Abfallgebühren bemessen sich nach dem Grundstück zugewiesenen Behältervolumen.

Im Folgenden finden Sie unsere Gebührenübersicht für die einzelnen Abfallarten:

Restmüll:

Größe

Leerungsrhythmus

Gebühr (jährlich)

120 Liter
vierzehntägig
168,36 € einschließlich Behältermiete

240 Liter

vierzehntägig

308,04 € einschließlich Behältermiete
120 Liter
vierwöchentlich
84,24 € einschließlich Behältermiete

240 Liter

vierwöchentlich

154,08 € einschließlich Behältermiete
1.100 Liter
wöchentlich
2.842,80 € ohne Behältermiete

1.100 Liter

wöchentlich

2.873,52 € einschließlich Behältermiete

1.100 Liter

vierzehntägig

1.421,40 € ohne Behältermiete

1.100 Liter

vierzehntägig

1.452,12 € einschließlich Behältermiete

1.100 Liter

dreiwöchentlich
947,64 € ohne Behältermiete

1.100 Liter

dreiwöchentlich

978,36 € einschließlich Behältermiete

1.100 Liter

vierwöchentlich

710,70 € ohne Behältermiete

1.100 Liter

vierwöchentlich

741,48 € einschließlich Behältermiete


Biomüll:

Größe

Leerungsrhythmus

Gebühr (jährlich)

120 Liter vierzehntägig 144,60 € einschließlich Behältermiete
240 Liter vierzehntägig 271,20 € einschließlich Behältermiete


Altpapier:

Größe

Leerungsrhythmus

Gebühr (jährlich)

120 Liter vierwöchentlich 60,36 € einschließlich Behältermiete
240 Liter vierwöchentlich 76,68 € einschließlich Behältermiete
1.100 Liter wöchentlich 1.359,84 € einschließlich Behältermiete
1.100 Liter vierzehntägig 695,28 € einschließlich Behältermiete
1.100 Liter vierwöchentlich 363,00 € einschließlich Behältermiete


Hinweis:

Gewerbetreibende, deren Abfallanfall so gering ist, dass die für die häuslichen Abfälle bereitgestellten Behälter dafür ausreichen, haben eine Mindestgebühr für die im gewerblichen Bereich anfallenden Abfälle zu entrichten.

Die Mindestgebühr beträgt 69,60 € (ein Einwohnergleichwert). Davon entfallen

  • 26,16 € auf Restmüll,
  • 28,92 € auf Biomüll und
  • 14,52 € auf Altpapier.

Was gibt es bei der Entsorgung zu beachten?

Zum Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren regelt das Hygienerecht den Umgang und die Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten. Speiseabfälle der Gastronomie und von Großküchen müssen daher gesondert entsorgt werden.

In Korbach erfolgt die Entsorgung von Speiseabfällen über private Entsorgungsunternehmen.

Zuständig für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften ist der Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen des Landkreises Waldeck-Frankenberg.

Zu den Speiseabfällen aus der Gastronomie zählen insbesondere gekochte und ungekochte Speisereste sowie unverarbeitete, organische Küchenabfälle wie zum Beispiel:

  • Küchen- und Speisereste (unverpackt)
  • Fleisch-, Fisch- und Knochenreste
  • Brot und Backwaren
  • Obst und Gemüse
  • Speiseöl und Frittierfette (Kleinmengen)

Gelbe Säcke für Gewerbebetriebe

Sie betreiben ein Gewerbe und haben einen erhöhten Bedarf an Gelben Säcken?

In diesem Fall können Sie Gelbe Säcke bei der Lobbe Entsorgung GmbH bestellen (Tel. 0800 7872868).

Weitere Informationen zur den Gelben Säcken erhalten Sie unter der Dienstleistung Abfall: Gelbe Säcke.

Rechtsgrundlagen