Hundesteuer: Befreiung beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Hund von der Hundesteuer befreit werden.

Eine Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn

  • der Hund kein gefährlicher Hund im Sinne der Hundesteuersatzung der Kreis- und Hansestadt Korbach ist.
  • der Hund für den angegebenen Verwendungszweck geeignet ist.
  • der Hund entsprechend den Erfordernissen des Tierschutzes gehalten wird.

Befreiungsgründe

Eine Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für

  1. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Als sonst hilflose Personen sind solche Personen definiert, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen.

  2. Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, welche ausschließlich für die Bewachung von Herden verwendet werden.

  3. Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind.

  4. Hunde, die aus einem Tierheim erworben wurden (Steuerbefreit bis zum Ende des zwölften Monats, der auf den Erwerb folgt).

  5. Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten, wenn ihre Unterhaltungskosten im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln bestritten werden.

  6. Gebrauchshunde von Forstbeamtinnen und Forstbeamten, im Privatforstdienst angestellten Personen, von bestätigten Jagdaufseherinnen und Jagdaufsehern und von Feldschutzkräften in der für den Forst-, Jagd- oder Feldschutz erforderlichen Anzahl.

  7. Hunde, die die Rettungshundeprüfung bestanden haben und mit ihren Führerinnen bzw. Führern, die Helfer einer Zivilschutz- oder Katastrophenschutzeinheit sind, jederzeit für Einsätze zur Verfügung stehen.

Verfahrensablauf

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Ihr Hund ist bislang noch nicht zur Hundesteuer angemeldet:

    Dann können Sie den Antrag auf Steuerbefreiung zusammen mit der Anmeldung Ihres Hundes stellen. Nutzen Sie hierfür ganz bequem unserem Online-Service oder füllen Sie unser Anmeldeformular aus und schicken es an den Fachbereich Finanzen und Abfallwirtschaft zurück.

  2. Ihr Hund ist bereits zur Hundesteuer angemeldet:

    Wenn Ihr Hund bereits zur Hundesteuer angemeldet ist und Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Befreiung beantragen möchten, so kann der Antrag schriftlich oder mündlich beim Fachbereich Finanzen und Abfallwirtschaft gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen entsprechenden Nachweis in Kopie bei.

Beispiele:
  • Schwerbehindertenausweis
  • Vertrag des Tierheims/der Tierschutzorganisation/des Tierschutzvereins
  • Prüfbescheinigung und Verwendungsnachweis

Rechtsgrundlagen