eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums

Seit dem 1. Januar 2021 können sich Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums einen elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausstellen lassen.

Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Sie können sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.


Verfahrensablauf

Für die Beantragung müssen Sie persönlich im Bürgerbüro im Rathaus erscheinen. Die Bearbeitungsdauer liegt bei etwa zwei bis drei Wochen. Die eID-Karte ist zehn Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nationalpass, Personalausweis oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung der eID-Karte kostet 37,00 €.

Was sollte ich noch wissen?

Haben Sie Ihre eID-Karte verloren oder wurde Sie Ihnen gestohlen ist es wichtig, die Online-Funktion sperren zu lassen. Das können Sie während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Rathaus oder über die elektronische Sperrhotline erledigen. Diese ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Halten Sie dazu bitte dass Sperrkennwort, welches Ihnen mit dem Brief der Bundesdruckerei mitgeteilt wurde, bereit. Die Online-Funktion wird umgehend gesperrt.

Rechtsgrundlage