Reisepass

Für die meisten Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Diesen kann jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit unabhängig von ihrem Alter bei ihrer Hauptwohnsitzgemeinde beantragen. Mit dem Reisepass erfüllen Sie auch die Ausweispflicht und können sich auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) ausweisen.

Weitere Informationen, ob Sie für Ihr Reiseland einen Reisepass benötigen, dazu finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Die Bearbeitungsdauer liegt derzeit bei etwa neun bis zehn Wochen.

Eine persönliche Vorsprache bei uns im Bürgerbüro ist notwendig!

Personen ab 18 Jahren sind allein antragsberechtigt. Vor dem 18. Geburtstag ist es notwendig dass eine sorgeberechtigte Person mit anwesend ist.

Die Gültigkeitsdauer ist vom Alter der antragstellenden Person abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: 6 Jahre gültig
  • Antragstellung ab 24 Jahren: 10 Jahre gültig

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich.

Der Reisepass wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

  • er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Passinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist oder
  • Eintragungen - mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift und Größe - unrichtig geworden sind.

Er zählt zu den fälschungssichersten Ausweisdokumenten der Welt. Im Chip des Reisepasses werden Ihr Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. In Reisepässen für Kinder unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke gespeichert.

Weitere ausführliche Informationen zum Thema "Reisepass" erhalten Sie mit folgendem Link: Bundesministerium des Inneren und für Heimat - Beantragung eines Reisepasses

Reisepass beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit

Erforderliche Unterlagen

  • vorhandenes Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass) zur Klärung der Identität der antragstellenden Person
  • wenn noch kein anderes Dokument ausgestellt wurde: eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein. Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel. Gegen eine Gebühr von 8,00 € kann das Lichtbild digital in unserer Fotostation erstellt werden
  • bei unter 18-jährigen eine Einverständniserklärung und das Ausweisdokument der nicht anwesenden und der anwesenden sorgeberechtigten Person (entfällt, wenn Sie alleiniges Sorgerecht haben oder getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnung bei Ihnen gemeldet ist)

Bei der Beantragung eines Reisepasses für Kinder muss das Kind, egal welchen Alters, persönlich anwesend sein. Ab einem Alter von sechs Jahren ist die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig. Die Unterschrift durch ein Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes zehn Jahre oder älter ist.

Gebühren

  • antragstellende Person ist unter 24 Jahre: 37,50 €
  • antragstellende Person ist über 24 Jahre: 70,00 €

Bei Antragstellung bei einer nicht zuständigen Behörde, mit einem Wohnsitz im Ausland oder außerhalb der Dienstzeit verdoppelt sich die Gebühr.

Reisepass beantragen wegen Namensänderung

Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit, nachträglicher Annahme eines Doppelnamens oder Wiederannahme eines früheren Namens) benötigen Sie ggf. einen neuen Reisepass. Wenn Sie bereits vor der Eheschließung ein neues Ausweisdokument beantragen möchten, ist dies frühestens acht Wochen vor dem Eheschließungstermin möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • vorhandenes Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis) zur Klärung der Identität der antragstellenden Person
  • Bescheinigung über die Namensänderung
  • bei Beantragung vor der Eheschließung: Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung mit Datum und zukünftiger Namensführung
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein. Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel. Gegen eine Gebühr von 8,00 € kann das Lichtbild digital in unserer Fotostation erstellt werden
  • bei unter 18-jährigen eine Einverständniserklärung und das Ausweisdokument der nicht anwesenden und der anwesenden sorgeberechtigten Person (entfällt, wenn Sie alleiniges Sorgerecht haben oder getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnung bei Ihnen gemeldet ist.

Einverständniserklärung (PDF, 60 kB)

Bei der Beantragung eines Reisepasses für Kinder muss das Kind, egal welchen Alters, persönlich anwesend sein. Ab einem Alter von sechs Jahren ist die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig. Die Unterschrift durch ein Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes zehn Jahre oder älter ist.

Gebühren

  • antragstellende Person ist unter 24 Jahre: 37,50 €
  • antragstellende Person ist über 24 Jahre: 70,00 €

Bei Antragstellung bei einer nicht zuständigen Behörde, mit einem Wohnsitz im Ausland oder außerhalb der Dienstzeit verdoppelt sich die Gebühr.

Reisepass beantragen für unter 18-jährige

Erforderliche Unterlagen

  • vorhandenes Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass) zur Klärung der Identität der antragstellenden Person
  • wenn noch kein anderes Dokument ausgestellt wurde: eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein. Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel. Gegen eine Gebühr von 8 € kann das Lichtbild digital in unserer Fotostation erstellt werden
  • eine Einverständniserklärung und das Ausweisdokument der nicht anwesenden und der anwesenden sorgeberechtigten Person (entfällt, wenn Sie alleiniges Sorgerecht haben oder getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnung bei Ihnen gemeldet ist)

Einverständniserklärung (PDF, 60 kB)

Bei der Beantragung eines Reisepasses für Kinder muss das Kind, egal welchen Alters, persönlich anwesend sein. Ab einem Alter von sechs Jahren ist die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig. Die Unterschrift durch ein Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes zehn Jahre oder älter ist.

Gebühren

  • antragstellende Person ist unter 24 Jahre: 37,50 €
  • antragstellende Person ist über 24 Jahre: 70,00 €

Bei Antragstellung bei einer nicht zuständigen Behörde, mit einem Wohnsitz im Ausland oder außerhalb der Dienstzeit verdoppelt sich die Gebühr.

erstmalig einen Reisepass beantragen

Erforderliche Unterlagen

  • Ggf. vorhandenes anderes Ausweisdokument (Personalausweis, Kinderreisepass, Nationalpass) zur Klärung der Identität der antragstellenden Person
  • wenn noch kein anderes Dokument ausgestellt wurde: eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität
  • bei kürzlich erfolgter Einbürgerung zusätzlich die Einbürgerungsurkunde
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein. Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel. Gegen eine Gebühr von 8 € kann das Lichtbild digital in unserer Fotostation erstellt werden
  • bei unter 18-jährigen eine Einverständniserklärung und das Ausweisdokument der nicht anwesenden und der anwesenden sorgeberechtigten Person (entfällt, wenn Sie alleiniges Sorgerecht haben oder getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnung bei Ihnen gemeldet ist)

Bei der Beantragung eines Reisepasses für Kinder muss das Kind, egal welchen Alters, persönlich anwesend sein. Ab einem Alter von sechs Jahren ist die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig. Die Unterschrift durch ein Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes zehn Jahre oder älter ist.

Gebühren

  • antragstellende Person ist unter 24 Jahre: 37,50 €
  • antragstellende Person ist über 24 Jahre: 70,00 €

Bei Antragstellung bei einer nicht zuständigen Behörde, mit einem Wohnsitz im Ausland oder außerhalb der Dienstzeit verdoppelt sich die Gebühr.

Reisepass beantragen wegen Verlust

Wurde ein Reisepass gestohlen oder verloren, muss dies schnellstmöglich beim Bürgerbüro gemeldet werden. Dort wird eine Verlustanzeige aufgenommen und an die Polizei übermittelt, um Missbrauch zu verhindern. Anschließend kann ein neuer Reisepass beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Ggf. noch vorhandenes anderes Ausweisdokument (z. B. Personalausweis) zur Klärung der Identität der antragstellenden Person
  • ansonsten eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein. Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel. Gegen eine Gebühr von 8,00 € kann das Lichtbild digital in unserer Fotostation erstellt werden
  • bei unter 18-jährigen eine Einverständniserklärung und das Ausweisdokument der nicht anwesenden und der anwesenden sorgeberechtigten Person (entfällt, wenn Sie alleiniges Sorgerecht haben oder getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnung bei Ihnen gemeldet ist)
  • bei Diebstahl: Diebstahlanzeige von der Polizei

Bei der Beantragung eines Reisepasses für Kinder muss das Kind, egal welchen Alters, persönlich anwesend sein. Ab einem Alter von sechs Jahren ist die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig. Die Unterschrift durch ein Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes zehn Jahre oder älter ist.

Gebühren

  • antragstellende Person ist unter 24 Jahre: 37,50 €
  • antragstellende Person ist über 24 Jahre: 70,00 €

Bei Antragstellung bei einer nicht zuständigen Behörde, mit einem Wohnsitz im Ausland oder außerhalb der Dienstzeit verdoppelt sich die Gebühr.

Express-Reisepass

Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt drei bis fünf Wochen. Benötigen Sie den Reisepass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser wird im Express-Verfahren bei der Bundesdruckerei hergestellt und wird dann, wie der herkömmliche Reisepass auch, im Bürgerbüro abgeholt.

Der Express-Reisepass hat eine Lieferzeit von drei bis vier Werktagen wenn der Reisepass am Antragstag vor 11:30 Uhr bei uns beantragt wurde. Sollte auch diese Lieferzeit nicht ausreichen besteht im Ausnahmefall unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Dieser berechtigt jedoch nicht in allen Ländern zur Einreise.

Weitere Informationen, welches Reisedokument Sie für Ihr Reiseland benötigen, dazu finden Sie unter folgendem Link des Auswärtigen Amtes: Auswärtiges Amt.

Erforderliche Unterlagen

  • Ggf. vorhandenes anderes Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass, Nationalpass) zur Klärung der Identität der antragstellenden Person
  • wenn noch kein anderes Dokument ausgestellt wurde: eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität
  • bei kürzlich erfolgter Einbürgerung zusätzlich die Einbürgerungsurkunde
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein. Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel. Gegen eine Gebühr von 8 € kann das Lichtbild digital in unserer Fotostation erstellt werden
  • bei unter 18-jährigen eine Einverständniserklärung und das Ausweisdokument der nicht anwesenden und der anwesenden sorgeberechtigten Person (entfällt, wenn Sie alleiniges Sorgerecht haben oder getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnung bei Ihnen gemeldet ist)

Bei der Beantragung eines Reisepasses für Kinder muss das Kind, egal welchen Alters, persönlich anwesend sein. Ab einem Alter von sechs Jahren ist die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig. Die Unterschrift durch ein Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes zehn Jahre oder älter ist.

Gebühren

  • antragstellende Person ist unter 24 Jahre: 69,50 € (37,50 € Grundgebühr plus 32,00 € Express-Aufschlag)
  • antragstellende Person ist über 24 Jahre: 102,00 € (70,00 € Grundgebühr plus 32,00 € Express-Aufschlag)

Bei Antragstellung bei einer nicht zuständigen Behörde, mit einem Wohnsitz im Ausland oder außerhalb der Dienstzeit verdoppelt sich die Grundgebühr.

Reisepass für Vielreisende (48-seitig)

Der herkömmliche Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ggf. vorhandenes anderes Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass, Nationalpass) zur Klärung der Identität der antragstellenden Person
  • wenn noch kein anderes Dokument ausgestellt wurde: eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität
  • bei kürzlich erfolgter Einbürgerung zusätzlich die Einbürgerungsurkunde
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein. Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel. Gegen eine Gebühr von 8 € kann das Lichtbild digital in unserer Fotostation erstellt werden
  • bei unter 18-jährigen eine Einverständniserklärung und das Ausweisdokument der nicht anwesenden und der anwesenden sorgeberechtigten Person (entfällt, wenn Sie alleiniges Sorgerecht haben oder getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnung bei Ihnen gemeldet ist)

Bei der Beantragung eines Reisepasses für Kinder muss das Kind, egal welchen Alters, persönlich anwesend sein. Ab einem Alter von sechs Jahren ist die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig. Die Unterschrift durch ein Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes zehn Jahre oder älter ist.

Gebühren

  • antragstellende Person ist unter 24 Jahre: 59,50 € (37,50 € Grundgebühr plus 22,00 € Aufschlag für 48 Seiten)
  • antragstellende Person ist über 24 Jahre: 92,00 € (70,00 € Grundgebühr plus 22,00 € Aufschlag für 48 Seiten)

Benötigen Sie den Reisepass im Express-Verfahren erhöht sich die Gebühr um 32,00 €.

Bei Antragstellung bei einer nicht zuständigen Behörde, mit einem Wohnsitz im Ausland oder außerhalb der Dienstzeit verdoppelt sich die Grundgebühr.

zusätzlicher Reisepass (Zweitpass)

Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden.

Ein berechtigtes Interesse trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

  • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
  • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.

Achtung! Allgemeine Begründungen oder häufige Auslandsreisen alleine reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Ebenso reicht als Grund für die Ausstellung eines Zweitpasses nicht aus, dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung neuerlich nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

Ein Zweitpass ist generell nur sechs Jahre lang gültig!

Erforderliche Unterlagen

  • eine schriftliche Bestätigung für das berechtigte Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben von Ihrem Arbeitgeber
  • Ggf. vorhandenes anderes Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass, Nationalpass) zur Klärung der Identität der antragstellenden Person
  • wenn noch kein anderes Dokument ausgestellt wurde: eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität
  • bei kürzlich erfolgter Einbürgerung zusätzlich die Einbürgerungsurkunde
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein. Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel. Gegen eine Gebühr von 8 € kann das Lichtbild digital in unserer Fotostation erstellt werden
  • bei unter 18-jährigen eine Einverständniserklärung und das Ausweisdokument der nicht anwesenden und der anwesenden sorgeberechtigten Person (entfällt, wenn Sie alleiniges Sorgerecht haben oder getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnung bei Ihnen gemeldet ist)

Bei der Beantragung eines Reisepasses für Kinder muss das Kind, egal welchen Alters, persönlich anwesend sein. Ab einem Alter von sechs Jahren ist die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig. Die Unterschrift durch ein Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes zehn Jahre oder älter ist.

Gebühren

  • antragstellende Person ist unter 24 Jahre: 37,50 €
  • antragstellende Person ist über 24 Jahre: 70,00 €

Benötigen Sie den Reisepass im Express-Verfahren erhöht sich die Gebühr um 32,00 €.

Bei Antragstellung bei einer nicht zuständigen Behörde, mit einem Wohnsitz im Ausland oder außerhalb der Dienstzeit verdoppelt sich die Grundgebühr.

vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass (ohne Chip und Fingerabdrücke) wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Hierzu ist ein Nachweis notwendig, z. B. eine Buchungsbestätigung oder Flugtickets.

Der vorläufige Reisepass berechtigt jedoch nicht in allen Ländern zur Einreise.

Weitere Informationen, welches Reisedokument Sie für Ihr Reiseland benötigen, dazu finden Sie unter folgendem Link des Auswärtigen Amtes: Auswärtiges Amt.

Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über den Zeitpunkt, wann der vorläufige Reisepass benötigt wird
  • Ggf. vorhandenes anderes Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass, Nationalpass) zur Klärung der Identität der antragstellenden Person
  • wenn noch kein anderes Dokument ausgestellt wurde: eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität
  • bei kürzlich erfolgter Einbürgerung zusätzlich die Einbürgerungsurkunde
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein. Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel. Gegen eine Gebühr von 8 € kann das Lichtbild digital in unserer Fotostation erstellt werden
  • bei unter 18-jährigen eine Einverständniserklärung und das Ausweisdokument der nicht anwesenden und der anwesenden sorgeberechtigten Person (entfällt, wenn Sie alleiniges Sorgerecht haben oder getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnung bei Ihnen gemeldet ist)

Bei der Beantragung eines Reisepasses für Kinder muss das Kind, egal welchen Alters, persönlich anwesend sein. Ab einem Alter von sechs Jahren ist die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig. Die Unterschrift durch ein Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes zehn Jahre oder älter ist.

Gebühren

  • für alle Antragsteller, egal welchen Alters: 26,00 €

Bei Antragstellung bei einer nicht zuständigen Behörde, mit einem Wohnsitz im Ausland oder außerhalb der Dienstzeit verdoppelt sich die Gebühr.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Um Ihre Wartezeit bei uns so kurz wie möglich zu halten haben Sie die Möglichkeit, vorab einen Termin über unsere Online-Terminvergabe zu vereinbaren.

Über den Statusabfrage-Link können Sie vorab zuhause überprüfen, ob Ihr Reisepass schon zurückgeliefert wurde und abholbereit ist.

Der Reisepass muss von über 18-jährigen Personen persönlich bei uns im Bürgerbüro abgeholt werden. Vor dem 18. Geburtstag muss die sorgeberechtige Person, bei der das Kind im Haushalt gemeldet ist, den Reisepass abholen.

Schaffen Sie es aus zeitlichen oder persönlichen Gründen nicht, den Reisepass selbst abzuholen, können Sie eine andere Person dazu bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person muss, wenn vorhanden, Ihren alten Reisepass, und ein eigenes Ausweisdokument sowie eine Vollmacht mitbringen.

Alternativ können Sie Ihren neuen Reisepass unter bestimmten Voraussetzungen an unserer Dokumentenausgabebox abholen.

Anträge / Formulare

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