Einzugsermächtigung erteilen (SEPA-Lastschriftmandat)

Für fast alle regelmäßig zu zahlenden Forderungen (Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Mieten, Pachten, Kindergartengeld, Sondernutzungsgebühren usw.) besteht die Möglichkeit, die Zahlungen bei Fälligkeit automatisch von der Stadtkasse abbuchen zu lassen.


Vorteile:
  • Sie müssen also nicht mehr daran denken, die fälligen Beträge pünktlich zu überweisen.
  • Veränderungen der Forderungshöhe (Minderungen/Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung.
  • Es entstehen keine Nachteile (zum Beispiel Mahngebühren oder Säumniszuschläge) durch zu spät eingegangene Zahlungen (vorausgesetzt, Ihr Konto weist die nötige Deckung auf).


Damit die Stadtkasse die Forderungen per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen kann, ist Ihre Einwilligung notwendig. Dies geschieht in Form eines SEPA-Lastschriftmandats.

Verfahrensablauf

Sie möchten uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

Nutzen Sie einfach unseren Online-Service:

SEPA-Lastschriftmandat erteilen

Die Lastschriften werden zu den Fälligkeitsterminen eingezogen, die in Ihren Bescheiden, Rechnungen, Verträgen etc. genannt sind.

Ihre Kontodaten haben sich geändert?

Teilen Sie uns Ihre neuen Kontodaten bitte schriftlich (per Post oder E-Mail) unter Angabe des Kassenzeichens mit.

Was sollte ich noch wissen?

  1. Bitte denken Sie daran, dass Ihr Konto zu den Fälligkeitsterminen eine entsprechende Deckung aufweisen muss.
  2. Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.